Übergang von Waldorfschulen

Ab 2025 gilt für den Übergang von Waldorfschulen das gleiche Verfahren wie für Grundschüler:innen ohne Gymnasialempfehlung: bitte melden Sie Ihr Kind zum Potentialtest an.

Die Aufgabenstellungen bei der Eignungsfeststellung orientieren sich an den Aufgabenformaten, wie sie in öffentlichen Grundschulen üblich sind. Die Prüfungsanforderungen orientieren sich an den Bildungsstandards für Grundschulen des Landes Baden-Württemberg.

Wie geht es weiter?

Mit dem Prüfungsergebnis können Sie Ihr Kind dann an jedem Gymnasium anmelden, der bestandene Potentialtest ersetzt die Grundschulempfehlung.

Kommen Sie bei Fragen sehr gern direkt auf uns zu.