Krankmeldungen

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Liebe Eltern,

hier können Sie uns im Fall einer Krankmeldung informieren:

Abmeldung vom Unterricht

Formular zur Krankmeldung

Wichtig: diese Krankmeldung ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung – diese geben Sie Ihrem Kind über das Korrespondenzheft mit, wenn es wieder in die Schule kommt. Bitte beachten sie, dass eine Entschuldigung spätestens am dritten Fehltag vorliegen muss.

 

Abmeldung vom Lernclub

Falls Ihr Kind nur vom Lernclub, nicht aber vom Unterricht fernbleibt, teilen Sie uns das bitte auch mit – wir kontrollieren beim Lernclub die Anwesenheit aller angemeldeten Kinder und rufen zuhause an, wenn ein Kind fehlt und nicht abgemeldet ist.

Formular zur Abmeldung vom Lernclub

 

 Beurlaubung

Eine Beurlaubung benötigen Sie für alles, was im Voraus planbar ist und einen Besuch des Unterrichts oder einer außerunterrichtlichen Schulveranstaltung verhindert. Dazu gehören u.a. terminlich nicht anders mögliche Facharztbesuche, Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen für Leistungssportlerinnen und religiöse Gründe wie das Zuckerfest. Beurlaubungen sind im Schulgesetz geregelt – die Schule hat hier nur einen sehr kleinen Ermessensspielraum. Hierfür gelten folgende Regeln:

  • Es muss ein Grund vorliegen, der vom Schulgesetz für eine Beurlaubung vorgesehen ist und dieser auch nachgewiesen werden.
  • Die Beurlaubung muss frühzeitig, schriftlich durch die Erziehungsberechtigten und mit Begründung beantragt werden.

Sie richten Ihren Antrag…

  • für einzelne Stunden (z.B. für einen Facharztbesuch, der nicht außerhalb der Schulzeit möglich ist) an die betroffene(n) Fachlehrkräfte
  • für 1 bis 2 Tage an die Klassenleitung
  • ab 3 Tagen oder falls ein Tag direkt vor oder nach den Ferien betroffen ist an die Schulleitung.

Alles zu Entschuldigungen und Beurlaubung gibt es hier.