Wann ist ein Einzel-Auslandsaufenthalt für unsere Schüler sinnvoll und machbar?
Kürzere Aufenthalte von 3-6 Monaten können im ersten Halbjahr von Klasse 9 oder Klasse 10 durchgeführt werden.
Das zweite Halbjahr von Klasse 10 ist ungeeignet, da bei einer Abwesenheit im zweiten Schulhalbjahr von Klasse 10 die Mittlere Reife nicht erlangt wird.
Auslandsaufenthalte von einem Jahr können aus unserer Sicht am besten in Klasse 9 oder nach der Erreichung des Mittleren Bildungsabschlusses, also nach Klasse 10, durchgeführt werden.
Warum empfehlen wir diesen Zeitpunkt?
Schüler in diesem Alter besitzen genug Stabilität und Sicherheit. Der Mittlere Bildungsabschluss ist erreicht. Schulisch liegt eine Zäsur vor, da nach Klasse 10 die Kursstufe beginnt.
Nach diesem 1-jährigen Auslandsaufenthalt wird die Kursstufe mit dem nächsten Schülerjahrgang besucht. Die Kursstufe als Vorbereitung auf das Abitur muss volle zwei Jahre an einer deutschen Schule besucht werden.
Die Schulzeit dauert so statt 12 Jahren ohne Auslandsaufenthalt 13 Jahre mit einjährigem Auslandsaufenthalt.
Entstehen so Nachteile für Schülerinnen und Schüler mit Auslandsaufenthalt?
Erfahrungen mit unseren Schülerinnen und Schülern zeigen den eminenten Gewinn für die Entwicklung der jeweiligen Schülerpersönlichkeit. Aus diesem Grund wird jeder Auslandsaufenthalt vom Kreisgymnasium Bad Krozingen befürwortet.
Wann wird von einem längeren Auslandsaufenthalt zu- oder abgeraten?
Teilnehmer an Auslandsprogrammen sollten mindestens 15, noch besser 16 Jahre alt sein. Jüngere Schülerinnen und Schüler sind eher ungeeignet.
Die Jugendlichen sollten für einen Aufenthalt im Ausland nicht introvertiert sein- man muss zu einer aktiven Kontaktaufnahme in der Lage sein.
Die schulischen Leistungen sollten mindestens durchschnittlich sein.
Welche vorbereitenden Schritte sind notwendig?
- Prüfung der Angebote privater und kommerzieller Art.
- Klärung potentieller Stipendien.
- Kontaktaufnahme mit dem Konsulat des Gastgeberlandes
- Auseinandersetzung mit möglichen Schwierigkeiten im Ausland.
- Beratungsgespräch mit der stellvertretenden Schulleitung des Kreisgymnasiums Bad Krozingen.
- Schriftlicher Antrag „Befreiung vom Unterricht“ an den Schulleiter/die Stellv.Schulleiterin.
- rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Schule vor der Rückkehr
- Wiederaufnahme des Schulbesuchs noch im Juli, nicht erst im neuen Schuljahr
Kurswahlen während eines Austauschs?
Kurswahlen können per mail vorgenommen werden.
Bitte fordern Sie die Wahlbögen per mail an, eine Rücksendung bis Mai ist erforderlich. Die Wahlmodalitäten können auf der Homepage des KGBK eingesehen werden.
Gerne können Sie sich jederzeit mit Fragen an uns wenden!