Aktuelle Hinweise

 

aktuelle Hinweise

WICHTIG: Gesundheitserklärung nach den Ferien

Nach den Herbstferien benötigt die Schule wieder die Gesundheitserklärung durch die Eltern bzw. durch die volljährigen Schülerinnen und Schüler. Sie können diese entweder über die Eltern-Moodle-Kurse elektronisch an die Schule übermitteln (freigeschaltet von Sa, 31.10. bis Mo, 02.11.) oder Sie drucken die Erklärung über den unten stehenden Link aus und geben diese am Montag (2.11.) Ihren Kindern mit in die Schule.

Erklärvideo zur digitalen Gesundheitsbestätigung:

Gesundheitsbestätigung

Datenschutzerklärung zur Gesundheitsbestätigung

 

Pandemiestufe 3 in Baden-Württemberg! Daher gelten seit Montag, den 19. Oktober folgende zusätzliche Maßnahmen:

  • die Pflicht zum Tragen einer Maske ab Klasse 5 auch im Unterricht
  • Lüften im 20-Minuten-Rhythmus
  • ein Aussetzen der Durchführung aller außerunterrichtlichen Veranstaltungen

Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der Klassenzimmer im gesamten Gebäude und auf dem gesamten Schulgelände (Flure, Treppenhaus, Toiletten, Pausenhof, Bushaltestelle, Fahrradstellplätze (etc.). AUSNAHME: Während der großen Pause darf beim Einhalten des Abstands von 1,50 m der MNS abgenommen werden.

 

Das Hygienekonzept des KGBK in 12 Schritten (Stand 02.11.2020)

 

Mensa

Die Cafeteria hat geöffnet. Es gelten folgende Hinweise:

  • Die Fa. Zahner bietet nun während der gesamten Öffnungszeit (9.00 – 14:00) kalte und warme Pausensnacks an.
  • Mittagsmenüs werden nur noch auf Vorbestellung angeboten. Dies setzt zwingend den Besitz einer Mensakarte voraus. Dafür können die Schülerinnen und Schüler und Sie aber nun zwischen drei Menüvorschlägen wählen.

Auch die Verhaltensregeln innerhalb der Cafeteria müssen an den Coronabetrieb angepasst werden. Diese sind im einzelnen:

  • In den großen Pausen ist der Aufenthalt in der Mensa nur zum Kauf der angebotenen Speisen und Getränke gestattet.
  • Beim Mittagessen ist die Sitzplatzzahl beschränkt. Wir halten beim Essen Abstand und nutzen nur die ausgewiesenen Sitzplätze.
  • Solange man nicht an einem ausgewiesenen Platz sitzt, ist in der Cafeteria das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht.
  • Jeder reinigt seinen Platz, wenn er ihn verlässt, mit den in ausreichender Zahl bereitgestellten Flächenreinigern.
  • In der Mittagszeit ab 11:30 Uhr sind die Sitzplätze nur für den Verzehr von in der Mensa erworbenen, warmen Mittagessen mit Tablett zu nutzen.
  • Der Ganztagesbereich (R002/004) ist alleinig dem Hort der Stadt Bad Krozingen vorbehalten, da hier Abstände durch Jahrgangstrennung nicht einzuhalten sind.

 

aktuell gültige Verordnungen und Hinweise (Stand 02.11.2020):

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen

aktuelle Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg

CoronaVO Schule

Hygienehinweise